Unser Leitbild 2 Häuser / 2 Konzepte
         
 
   
Jugendamt-Info
* Betriebserlaubnis der Regierung von Schwaben
§ 45 SGB VIII vom März 1998
* Die Unterbringung erfolgt meist nach § 19 SGB VIII,
in Haus Lauben (Minderjährige Schwangere) auch nach
§ 34.
* Ganzjährige Betreuung ohne Betriebsurlaub
* Aufnahme möglichst noch in der Schwangerschaft
* Aufenthaltsdauer bis Verselbständigung (in der Regel
1 – 3 Jahre)
* seltener Rückführung in die Herkunftsfamilie
* Hilfeplanung 1/2 jährlich, vor dem Hilfeplan
Entwicklungsbericht.

Bitte fragen Sie beizeiten nach einem Freien Platz an – so können wir planen und die Aufnahme vorbereiten.

Fordern Sie unsere Leistungsvereinbarung, Entgelt vereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung an.
 
 
   Impressum    Sylvia Kruse, Hirschdorfer Straße 10, 87493 Lauben
Information für das Jugendamt
Haus Leupolz