* Betriebserlaubnis der Regierung von Schwaben
* Die Unterbringung erfolgt meist nach § 19 SGB VIII,
* Ganzjährige Betreuung ohne Betriebsurlaub
* Aufnahme möglichst noch in der Schwangerschaft
* Aufenthaltsdauer bis Verselbständigung (in der Regel
* seltener Rückführung in die Herkunftsfamilie
* Hilfeplanung 1/2 jährlich, vor dem Hilfeplan
Bitte fragen Sie beizeiten nach einem Freien Platz an – so können wir planen und die Aufnahme vorbereiten.
Fordern Sie unsere Leistungsvereinbarung, Entgelt vereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung an.








